Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt 2014
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 03.03.2014 - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 619.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 618.500 EUR
einem ahresüberschuss/Jahresfehlbetrag von 500 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 619.000 EUR
einem Gesamtbetrage der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 618.500 EUR
einem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 7.800 EUR
einem Gesamtbetrag der
Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 32.200 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf 2,01 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000 EUR beträgt.
Süderheistedt, den 04.03.2014
gez. Meier
Bürgermeisterin
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Jeder kann während der Dienstzeiten im Verwaltungsgebäude des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, 25779 Hennstedt, Zimmer 12, Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 21.03.2014
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag
gez. Claudia Bies
Veröffentlicht im Informationsblatt des Amtes KLG Eider am Montag, den 07.04.2014.