Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2012
Haushaltssatzung der Gemeinde Süderheistedt für das Haushaltsjahr 2012
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.12.2011 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 476.000 EUR
in der Ausgabe auf 476.000 EUR
2. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 67.700 EUR
in der Ausgabe auf 67.700 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf 0,00 Stellen
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
(Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige
Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung
nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen
kann, beträgt 1.500 EUR.
Süderheistedt, den 07.12.2011
gez. Seebrandt
Der Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
wird öffentlich bekannt gemacht. Jeder kann während der
Dienstzeiten im Amt Kirchspielslandgemeinden Eider, 25779
Hennstedt, Kirchspielsschreiber-Schmidt-Straße 1, Zimmer 15,
Einsicht in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit
den Anlagen nehmen.
Hennstedt, den 17.01.2012
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider
Der Amtsvorsteher
Im Auftrag
gez. Ronja Steffen
Veröffentlicht im Informationsdienst des Amtes KLG Eider am
Montag, den 30.01.2012.