Vielen Dank an die fleißigen Helferinnen und Helfer!
Wie in jedem Jahr führen die Gemeinden eine Müllsammelaktion durch.
In Süderheistedt und Hägen haben sich Akteure getroffen, um achtlos weggeworfenen Müll zu sammeln. Anschließend trafen sich alle im Feuerwehrhaus, um sich gemeinsam zu stärken. Die Kinder konnten auf dem Spielplatz spielen und die Erwachsenen tauschten Neuigkeiten aus.
Vielen Dank an alle, die ihre Freizeit für die Gemeinde zur Verfügung stellen! Vor allen auch Dank an die Landwirte, die die Sammlerinnen und Sammler mit den Treckern begleiten.
Birgit Meier
Bürgermeisterin
Der Klön Club in Süderheistedt besteht seit 25 Jahren
Einmal im Monat treffen sich Seniorinnen, auch Senioren dürfen kommen, aus Süderheistedt, Norderheistedt und Hägen in der Gaststätte "Zum Eichenhain" in Süderheistedt.
Jeden dritten Mittwoch um 14:30 Uhr wird zuerst einem kleinen Vortrag vom Pastor oder einem Mitglied aus dem Kulturausschuss der Gemeinde Süderheistedt zugehört, um anschließend gemütlich Kaffeezutrinken. Nach Kaffee und Kuchen kommen die Karten auf den Tisch um bis 18:00 zu spielen und das jetzt schon seit 25 Jahren.
Karin Eggers organisiert den Klön-Club, tatkräftig unterstützt wird sie dabei von Käte Boysen. Über die Teilnahme wird Buch geführt und einmal im Jahr spielen die Damen (es können auch Herren teilnehmen!) Bingo.
Es ist sehr schön das dieser Klön Club stattfindet, vor allem, weil hier Jeder willkommen ist! Ich komme auch gerne vorbei und wünsche den Teilnehmerinnen weiterhin eine gute Gemeinschaft und Glück beim Spiel.
Birgit Meier
Bürgermeisterin
Die Gemeinde Süderheistedt begrüßt ihre kleinsten Mitbürger
von links Mary Düwel, Ansgar Schröder, Lönne Hansen, Emil Stepien, Enna Ratke, (es fehlt Nele Müller)
Am 17.04.2015 begrüßten Anke Abel und Birgit Meier die jüngsten Kinder und ihre Mütter im Feuerwehrhaus in Süderheistedt. „Wie schön, dass du da bist und mit deinen Eltern bei uns in Süderheistedt wohnst.“ Damit begann der Einladungstext, den Anke an sechs Babys geschrieben hatte. Wir wollten uns kennenlernen, gemeinsam mit den Müttern Kaffeetrinken und die Kleinen in ihrer Gemeinde willkommen heißen. Fünf Mütter nahmen die Einladung an, eine war leider verhindert. Nachdem wir gemütlich Kaffeegetrunken und Kuchen gegessen hatten, übergaben wir unseren neuen Mitbürgern als Begrüßungsgeschenk ein Frotteetuch mit eingenähtem Namen und eine Chronik der Gemeinde Süderheistedt. Wir wünschen den Familien alles Gute und den Babys eine schöne Kindheit in ihrer Gemeinde.
Im Namen der Gemeindevertretung
Anke Abel und Birgit Meier
Seniorenfahrt 2016
Liebe Gemeindemitglieder aus Süderheistedt, Norderheistedt und Hägen,
die schöne Jahreszeit steht vor der Tür. Das wollen wir gemeinsam genießen und euch zu einem Ausflug nach Schleswig und in die Schleiregion auf den Spuren des Landarztes einladen.
Stattfinden soll die Fahrt am Donnerstag, 26. Mai 2016
um 9:00 Uhr ab Süderheistedt,
9:05 Uhr ab Norderheistedt und
9:10 Uhr ab Hägen an den üblichen Haltestellen.
Wir werden im Wikingerturm Mittag essen und haben folgende zwei Gerichte zur Auswahl:
1. Kabeljaufilet mit Gemüsestreifen, Kartoffeln, Senfsauce, kleinem Salat oder
2. Schweineschnitzel mit Marktgemüse, Kartoffeln und Bratensauce
Meldet euch bitte bis zum 20. Mai an bei
Bürgermeisterin B. Meier, Tel: 04836 9233
Bürgermeister N. Rohwedder, Tel: 04836 861314 oder
Anke Abel, Tel: 0481 89223
Kostenbeitrag (wie immer): 20 EUR
Bis dahin alles Gute und bleibt gesund, wir freuen uns auf euch!
Kulturausschuss Süderheistedt
Anke Abel
Vorsitzende
Öffentliche Sitzung des Feuerwehrausschusses
Einladung zur Sitzung des Feuerwehrausschusses
der Gemeinden Süderheistedt-Norderheistedt-Barkenholm
am Dienstag, 15. März 2022, um 19:00 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus, Mühlenstr. 4, 25779 Süderheistedt
Tagesordnung:
öffentlich
1. Einwohnerfragestunde
2. Niederschrift der letzten Sitzung vom 19.01.2021
3. Mitteilungen des Wehrführers
4. Haushalt Feuerwehr 2022
5. Eingaben und Anfragen
Mit freundlichen Grüßen
gez. Birgit Meier
Die Ausschussvorsitzende
Für die Sitzung wird die 3G-Regelung angeordnet. Es dürfen nur Geimpfte, Genesene oder Getestete an der Sitzung teilnehmen.
Dies gilt für die Gremienmitglieder und Besucher*innen. Der Nachweis hierüber ist vor Eintritt in den Sitzungsraum vorzulegen.
Der Testnachweis darf nicht älter 24 Stunden sein. Die Entscheidung über die Anzahl der zugelassenen Besucher*innen
trägt die/der Vorsitzende.
Auf den Verkehrsflächen ist eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Haushaltssatzung der Gemeinde für 2016
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.12.2015 - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 637.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 678.900 EUR
einem Jahresfehlbetrag von -41.700 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 637.200 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 678.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 7.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 18.400 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,94 Stellen.
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 260 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 %
2. Gewerbesteuer 310 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung
erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
§ 5
Im Teilfinanzplan (§ 4 Abs. 5 GemHVO-Doppik) sind als Einzelmaßnahmen Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen auszuweisen, wenn der Auszahlungsbetrag für die Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme mindestens 10.000. EUR beträgt.
Süderheistedt, den 17.12.2015
gez. Birgit Meier
Bürgermeisterin