Resolution des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider gegen die im
Erkundungsfeld Ostrohe vorgesehene Öl- und Gasförderung mit Hilfe des sogenannten Fracking-Verfahrens
Auf einem Großteil der 34 amtsangehörigen Gemeinden wurde eine Aufsuchungserlaubnis für das Erkundungsfeld Ostrohe für die zukünftige Erschließung von unkonventionellen Gas- und Ölvorkommen erteilt. Der Amtsausschuss des Amtes Kirchspielslandgemeinden Eider spricht sich im Namen aller Gemeinden mit allem Nachdruck gegen die bereits genehmigte Aufsuchung und die zukünftige Erschließung von unkonventionellen Öl- und Gasvorkommen auf den betroffenen Gemeindegebieten aus.
Insbesondere sehen die betroffenen amtsangehörigen Gemeinden im Erkundungsfeld Ostrohe sich in ihrer grundgesetzlich garantierten kommunalen Planungshoheit massiv beeinträchtigt. Diese ablehnende Haltung betrifft auch mögliche Explorations- und Probebohrungen, sowie Bohrungen zur tatsächlichen Erdöl- und Erdgasgewinnung im großtechnischen Maßstab.
Angesichts im Fracking-Verfahren zum Einsatz kommender chemischer Zusatzstoffe (Additive), von denen einige im Verdacht stehen, toxisch und karzinogen (krebserzeugend) zu wirken, sehen sich die amtsangehörigen Gemeinden massiv in ihren originären Belangen zur Daseinsversorgung der Bevölkerung mit gesundem Trinkwasser beeinträchtigt.
Beim Fracking-Verfahren wird dichtes Speichergestein unter hohem hydraulischem Druck, mit Wasser und unter Einsatz von Sand und unzähligen Chemikalien aufgebrochen. Weil das Fracking-Verfahren nur eine begrenzte Fernwirkung hat, sind bei der Förderung zahlreiche Bohrungen notwendig (je nach Gesteinsart ca. 4-8 Bohrungen pro km²). Ein großer Teil des giftigen Frackwassers kommt mit dem Gas oder Öl wieder an die Oberfläche und muss als gefährlicher Sonderabfall entsorgt werden oder wird teilweise sogar über Versenkbohrungen nach Grobreinigung rückverpresst. Insbesondere in Bezug auf das Wasserwerk Linden mit seinem Einzugsbereich kommt hier ein besonderes Gefährdungspotenzial zum Tragen. Die Sorge um die Grund- und Trinkwassergefährdung sowie die Fürsorge um den Erhalt einer in unserer Region starken landwirtschaftlichen Erwerbs- und Tourismuswirtschaft und die Nähe zum Umlauf der Eider wiegen in unserer Region besonders schwer.
Sämtliche zum Thema Fracking verfügbaren unabhängigen Studien zeigen überwiegend ein hohes Gefahrenpotenzial auf. Neben dem Gefahrenpotenzial der beim Bohrvorgang verwendeten Additive und der Entsorgung der enormen verunreinigten Spülwassermengen sind Unfälle an Bohrplätzen, beim Transport der Stoffe sowie durch undichte oder fehlgeleitete Bohrungen wohl kaum gänzlich auszuschließen. Durch die Vervielfachung der Bohrungen im Einzugsbereich unserer Grundwasserströme vervielfacht sich auch die Wahrscheinlichkeit von Zwischenfällen. Im Verbund mit einer Vielzahl von Kommunen und Wasserverbänden setzt sich auch das Amt Kirchspielslandgemeinden Eider dafür ein, dass das Bergrecht entsprechend geändert wird und den Belangen des Trinkwasser- und Gesundheitsschutzes ein deutlich höherer Stellenwert eingeräumt wird. Zudem ist die mangelnde Beteiligung von Bürgern und Kommunen bei derartigen Projekten im bisherigen Rechtsrahmen mehr als ungenügend. Die Erschließung unkonventioneller Gas- und Ölvorkommen sollte angesichts der Gefährdungspotenziale auch in Deutschland generell verboten werden. Wir fordern die zuständigen Ministerien sowie die Abgeordneten unserer Region bei Bund bzw. beim Land Schleswig-Holstein auf,
a) beim zuständigen Landesamt darauf einzuwirken, dass bei der Erdgasförderung um-strittene Fracking-Verfahren bis auf weiteres – sowohl in Bezug auf Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdgaslagerstätten, als auch deren Förderbewilligung zur Erschließung unkonventioneller Gas- und Ölvorkommen – auszusetzen und entsprechende Anträge im Hinblick auf das öffentliche Interesse möglichst abzulehnen.
b) sich bei Bundesregierung und Bundestag sowie im Bundesrat durch entsprechende Initiativen für eine Änderung des veralteten Bergrechts dahingehend einzusetzen, ein modernes, nationales Umweltrecht zu schaffen und eine umfassende Beteiligung aller betroffenen Bürger, Gemeinde, Behörden und Regionalverbänden vorzusehen.
c) künftig bei allen bergrechtlichen Verfahren zum Fracking – beginnend bereits vor der Aufsuchungserlaubnis und bis zur Erteilung von Genehmigungen von Betriebsplänen für Probebohrungen und Förderungen – bereits im ersten Planungsstadium eine frühzeitige strategische Umweltprüfung einzufordern. Die Einhaltung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist sicherzustellen.